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01 November 2016 - Dokument: Über die Teilnahme der Gläubigen an der Eucharistie

Die Berlin-Deutsche Diözese > Aktuell > Dokument: Über die Teilnahme der Gläubigen an der Eucharistie

Anmerkung: dieses Dokument wurde von der Bischofsversammlung der Russischen Orthodoxen Kirche gebilligt, die am 3. Februar 2015 in der Christus Erlöser Kathedrale in Moskau stattfand.

Die Eucharistie ist das Hauptmysterium (Sakrament [P. A.V.]) der Kirche, das von unserem Herrn Jesus Christus am Tag vor Seinen errettenden Leiden, Seinem Kreuzestod und Seiner Auferstehung eingesetzt wurde. Die Teilnahme an der Eucharistie und der Empfang des Leibes und des Blutes Christi sind ein Gebot des Erretters, der durch Seine Schüler allen Christen sagte: „Nehmet, esset: dies ist Mein Leib“ und „trinket alle daraus, denn dies ist Mein Blut des Neuen Bundes“ (Mt 26, 26-28). Die Kirche selbst ist der Leib Christi, deshalb zeigt das Mysterium des Leibes und des Blutes Christi auf sichtbare Weise die mystische Natur der Kirche, indem es die Kirchengemeinde schafft.

Das geistliche Leben eines orthodoxen Christen ist ohne den Empfang der Heiligen Mysterien undenkbar. Indem die Gläubigen an den Heiligen Gaben teilhaben, werden sie durch die Kraft des Heiligen Geistes erleuchtet und mit Christus, dem Erretter, sowie mit einander verbunden. Sie bilden hierdurch den einen Leib Christi.

Das Mysterium der Eucharistie bedarf einer besonderen Vorbereitung auf sie. In der Kirche ist die Zeit selbst – ob die Zeit des Lebens eines Menschen oder die Geschichte der gesamten Menschheit – die Erwartung und die Vorbereitung auf das Treffen mit Christus. Der gesamte Rhythmus des gottesdienstlichen Lebens ist die Erwartung und die Vorbereitung auf die göttliche Liturgie und demnach auf die Kommunion, wegen der die Liturgie vollzogen wird.

I.

Die Praxis der Kommunion und der Vorbereitung zu dieser änderte sich im Laufe der Kirchengeschichte und nahm verschiedene Formen an.

Bereits in der Zeit der Apostel entstand in der Kirche die Tradition, die Eucharistie jeden Sonntag zu vollziehen (nach Möglichkeit auch öfters, z. B. an Gedenktagen von Märtyrern), damit die Christen immer in der Gemeinschaft mit Christus und miteinander sein konnten (siehe z. B. 1 Kor 10, 16-17; Apg 2, 46; Apg 20, 7). Alle Mitglieder der Ortsgemeinde nahmen an der wöchentlichen Eucharistie teil und gingen zur Kommunion. Die Verweigerung der Teilnahme an der eucharistischen Gemeinschaft ohne triftigen Grund hierfür wurde gerügt: „Alle Gläubigen, welche in die Kirche gehen und die Schriften hören, aber nicht beim Danksagungsgebet und zur Heiligen Kommunion bleiben, sollen, weil sie in die Kirche Unordnung bringen, exkommuniziert werden“ (9. Kanon der Hl. Apostel). Diese Praxis der ersten Christen, die Kommunion bei jeder Göttlichen Liturgie zu empfangen, bleibt auch in der heutigen Zeit ein Ideal, das Teil der Überlieferung der Kirche ist.

Im Laufe der Zeit führte das zahlenmäßige Wachstum der Kirche im 3. und besonders im 4. Jahrhundert zu Veränderungen, die auch das liturgische Leben betrafen. Mit dem Wachstum der Gedenktage der Märtyrer und der Feiertage wurden die eucharistischen Versammlungen immer öfter abgehalten. Die Teilnahme eines jeden Christen an diesen wurde von vielen als wünschenswert, nicht aber als notwendig angesehen, wie auch die Teilnahme an der Kommunion. Die Kirche hat dem folgende kanonische Norm entgegengestellt: „Alle, die in die Kirche gehen und die Heiligen Schriften hören, jedoch – in gewisser Abweichung von der Ordnung – nicht am Gebet mit dem Volk teilnehmen oder die Teilnahme an der Heiligen Eucharistie meiden, sollen von der Kirche exkommuniziert werden, bis sie beichten, Früchte der Buße bringen und um Vergebung bitten und dadurch diese erlangen können“ (2. Kanon des Konzils von Antiochia).

Dennoch erwies sich das hohe Ideal der ständigen Bereitschaft zur Teilnahme an den Heiligen Mysterien für viele Christen als schwer erreichbar. Daher finden sich bereits in den Werken der Heiligen Väter des 4. Jahrhunderts Zeugnisse über die Existenz verschiedener Praktiken in Bezug auf die Regelmäßigkeit der Kommunion. So spricht der Heilige Basilios der Große über die wöchentlich viermalige Kommunion als von einer Norm: „Jeden Tag zu kommunizieren und an dem Heiligen Leib und Blut Christi teilzuhaben ist gut und nützlich, weil [Christus] Selbst klar sagt: Wer Meinen Leib isst und Mein Blut trinkt, hat ewiges Leben. … Wir kommunizieren jede Woche vier Mal: am Sonntag, am Mittwoch, am Freitag und am Samstag, sowie an anderen Tagen, wenn das Gedächtnis eines Heiligen ist“ (Brief 93 [89]). Weniger als ein halbes Jahrhundert später merkt der Heilige Johannes Chrysostomos an, dass viele, unter anderem Mönche, begonnen haben, nur ein-, zweimal im Jahr zu kommunizieren: „Viele nehmen an diesem Opfer einmal im ganzen Jahr teil, andere zweimal, und manche – mehrmals. Unsere Worte gelten für alle, nicht nur für diejenigen, die hier sind, sondern auch für diejenigen, die sich in der Wüste befinden, denn diese kommunizieren auch einmal im Jahr, nicht selten aber – einmal in zwei Jahren. Wie ist es nun? Wem soll man beipflichten? Denjenigen, die einmal [im Jahr kommunizieren], oder denjenigen, die es oft, oder denjenigen, die es selten tun? Weder den einen, noch den anderen, noch den dritten, sondern denjenigen, die mit reinem Gewissen, mit reinem Herzen kommunizieren, mit einem untadeligen Leben. Diese sollen immer herantreten. Andere aber sollten auch nicht einmal [im Jahr die Kommunion nehmen]“ (Homilien über den Brief an die Hebräer 17, 4).

Im 4. Jahrhundert wurde endgültig die Norm fixiert, die sich bereits in der vornizäischen Epoche etablierte: die Pflicht des eucharistischen Fastens, der vollkommenen Enthaltung vom Essen und vom Trinken am Tag der Kommunion bis zum Empfang der Heiligen Mysterien Christi: „Das Heilige Mysterium des Altars soll von Menschen vollzogen werden, die nicht gegessen haben“ (41. [50.] Kanon des Konzils von Karthago, vom 29. Kanon der Trullanischen Synode bekräftigt). Doch bereits an der Grenze zwischen dem 4. und dem 5. Jahrhundert verbinden manche Christen die Kommunion nicht nur mit der Einhaltung der eucharistischen Enthaltung vor der Liturgie, sondern, nach dem Zeugnis des Heiligen Johannes Chrysostomos, mit der Großen Fastenzeit. Der Heilige selbst ruft zur öfteren Kommunion auf: „Sag’ an, ich bitte: nach einem Jahre wirst du des Genusses teilhaftig, glaubst du, dass vierzig Tage genügen, um dich für die ganze Zeit von deinen Sünden zu reinigen? Und sobald eine Woche verflossen ist, ergibst du dich wieder dem früheren Leben? Sage mir, wenn du, während vierzig Tagen von einer schweren Krankheit genesen, dich wieder den früheren Speisen, welche die Krankheit erzeugt haben, ergeben wolltest, würdest du dann nicht die ganze frühere Arbeit vernichten? Das ist offenbar. […] Vierzig Tage widmest du der Gesundheit der Seele, vielleicht auch nicht einmal vierzig, und du glaubst, Gott versöhnt zu haben? […] Dieses sage ich nicht, um euch von dem einmaligen und alljährlichen Zutritte abzuhalten, sondern ich wünsche vielmehr, dass ihr euch dem Heiligen fortwährend nahet“ (Homilien über den Brief an die Hebräer 17, 4).

In Byzanz etablierte sich im Mönchtum zum 11.-12. Jahrhundert die Tradition, nur nach einer Vorbereitung zur Kommunion zu gehen. Diese beinhaltete Fasten, die Prüfung des Gewissens vor dem geistlichen Vater des Klosters, das Lesen einer besonderen Gebetsregel, welche in dieser Epoche entsteht und sich zu entwickeln beginnt. Auf diese Tradition beginnen sich auch fromme Laien zu orientieren, da die monastische Spiritualität in der Orthodoxie immer als ein Ideal angesehen wurde. In einer der strengsten Formen findet sich die Tradition in den Anweisungen des russischen Typikons (Kapitel 32), das, im Unterschied zum Griechischen, siebentägiges Fasten vor der Kommunion vorschreibt.

Im Jahre 1699 wurde ins russische Liturgikon ein Artikel mit dem Namen „Lehrmitteilung“ («Учительное известие») aufgenommen. In diesem sind insbesondere Anweisungen zur vorgeschriebenen Dauer der Vorbereitung auf die Kommunion enthalten. In den vier mehrtägigen Fastenzeiten können alle kommunizieren, die es wünschen. Außerhalb der Fastenzeit sollte man sieben Tage fasten, wobei diese Zeit auch verkürzt werden konnte: „Wenn außerhalb der vier Fastenzeiten jemand an die Heilige Kommunion herantreten möchte, soll er vorher sieben Tage fasten, in der Kirche und zuhause beten (dies wenn dem nichts entgegen steht, notfalls soll man drei Tage oder nur einen Tag fasten)“.

In der Praxis führte jedoch die strenge Herangehensweise an die Vorbereitung zur Heiligen Kommunion, die auch positive geistliche Aspekte hatte, dazu, dass manche Christen lange Zeit nicht zur Kommunion gegangen sind, indem sie sich auf die Notwendigkeit der würdigen Vorbereitung beriefen.

Gegen diese Praxis der seltenen Kommunion war insbesondere die Norm über die Pflicht aller Christen des Russischen Imperiums gerichtet, mindestens einmal im Jahr zur Kommunion zu gehen. Diese war im „Geistlichen Reglement“1 enthalten: „Jeder Christ muss oft, zumindest aber einmal im Jahr, an der Heiligen Eucharistie teilhaben. Dies ist auch unser bester Dank an Gott für die Errettung, die uns durch den Tod des Erlösers gewirkt wurde… Deswegen, wenn ein Christ sich lange von der Heiligen Kommunion fernhält, zeigt er dadurch, dass er sich nicht im Leib Christi befindet, also auch nicht ein Mitglied der Kirche ist“.

Im 19. und im beginnenden 20. Jahrhundert waren fromme Menschen bestrebt, wenigsten in allen vier mehrtägigen Fastenzeiten zu kommunizieren. Viele Heilige jener Zeit, unter ihnen der Hierarch Theophan der Klausner, der Gerechte Johannes von Kronstadt und andere, haben dazu aufgerufen, an die Heiligen Mysterien noch öfters heranzutreten. Nach den Worten des Hl. Theophan, ist „das Maß, einmal oder zweimal im Monat [zu kommunizieren], das angemessenste“, obwohl „man nichts verurteilendes sagen könnte“ über eine noch häufigere Teilnahme.2 Jeder Gläubige kann sich von folgenden Worten des Heiligen leiten lassen: „Nehme an den Heiligen Mysterien öfter teil, wie dein geistlicher Vater es dir erlaubt. Versuche jedoch, immer sowohl mit der nötigen Vorbereitung, wie vielmehr mit Furcht und Zittern heranzutreten, damit du dich nicht gewöhnst und nicht mit Gleichgültigkeit heranzutreten beginnst“.3

Die Großtat des Bekenntnisses der Kirche in der Zeit der Verfolgungen im 20. Jahrhundert hat viele Geistliche und Kinder der Kirche dazu bewogen, die frühere Praxis der seltenen Kommunion zu überdenken. Insbesondere hat der Patriarchale Interimssynod im Jahr 1931 in seinem Beschluss vom 13. Mai erklärt: „Der Wunsch, dass orthodoxe Christen öfters zur Kommunion gehen, diejenigen, die geistliche Erfolge erzielen, auch jeden Sonntag, ist annehmbar.“

Zur jetzigen Zeit nehmen orthodoxe Christen viel öfter an der Kommunion teil, als die meisten Christen des vorrevolutionären Russlands. Dennoch kann die Praxis der häufigen Kommunion nicht automatisch auf alle Gläubigen ohne Ausnahme ausgeweitet werden, da die Häufigkeit der Kommunion direkt vom geistlich-moralischen Zustand des Menschen abhängig ist, damit die Gläubigen, nach den Worten des Chrysostomos, an die Kommunion der Heiligen Mysterien „mit reinem Gewissen, soweit dies uns möglich ist“ herantreten (Gegen die Juden, Wort 3, 4).

II.

Die Anforderungen zur Vorbereitung auf die Heilige Kommunion werden für jeden Gläubigen durch die kirchlichen Vorschriften und Normen bestimmt, die vom geistlichen Vater angewendet werden – unter Berücksichtigung der Regelmäßigkeit des Empfangs der Heiligen Gaben, des geistlichen, moralischen und körperlichen Zustands, der äußeren Lebensbedingungen, zum Beispiel solcher wie des Berufes, der Belastung durch die Fürsorge für seine Nächsten.

Der geistliche Vater eines Menschen ist der Priester, bei dem dieser immer beichtet, der mit den Umständen seines Lebens und mit seinem geistlichen Zustand vertraut ist. Dabei können Gläubige auch bei einem anderen Priester beichten, wenn sie nicht bei ihrem geistlichen Vater beichten können. Wenn ein Gläubiger keinen geistlichen Vater hat, sollte er sich mit den Fragen, die die Kommunion betreffen, an die Priester der Kirche wenden, in der er kommunizieren möchte.

Sowohl dem geistlichen Vater, der sich von den kirchlichen Vorschriften und Normen leiten lässt und im Einklang mit diesen den Christen einweist, wie auch dem zur Kommunion gehenden muss bewusst sein, dass das Ziel der Vorbereitung nicht die äußerliche Verrichtung von formellen Bedingungen ist, vielmehr sind es das Erlangen eines Bußzustands der Seele, die Vergebung von Kränkungen und Verärgerungen und die Versöhnung mit Nächsten, die Vereinigung mit Christus in den Heiligen Mysterien. Das Fasten und das Gebet sind dazu bestimmt, dem sich auf die Kommunion Vorbereitenden zu helfen, diesen inneren Zustand zu erreichen.

Der Worte des Erretters eingedenk, welche diejenigen anklagen, die den Menschen schwere und untragbare Lasten auferlegen (siehe Mt 23, 4), sollten sich die geistlichen Väter bewusst sein, dass sowohl eine ungerechtfertigte Strenge, gleichwohl aber eine übermäßige Nachsicht im Stande sind, die Vereinigung des Menschen mit dem Erretter Christus zu verhindern und ihm geistlichen Schaden zuzufügen.

Die Vorbereitung der Mönche auf die Teilnahme am Mysterium der Eucharistie wird im Einklang mit dem Erlass über Klöster und Mönche sowie mit den inneren Satzungen der Klöster praktiziert.

1. Die Praxis des Vorbereitungsfastens wird von der asketischen Tradition der Kirche geleitet. Das Fasten in Form der Zurückhaltung von Fleisch- und Milchprodukten sowie von Vergnügen, begleitet vom inständigen Gebet und von der Buße, geht traditionsgemäß der Teilnahme an den Heiligen Mysterien voran. Die Länge und das Maß des Fastens vor der Heiligen Kommunion können abhängig vom inneren Zustand des Christen und von den objektiven Bedingungen seines Lebens unterschiedlich sein. Im Einzelfall kann das Fasten bei akuten und chronischen Erkrankungen, die ein besonderes Ernährungsregime erfordern, bei Frauen während der Schwangerschaft und der Stillzeit, verkürzt, gemildert oder aufgehoben werden. Das gilt auch für Christen, die sich kurzzeitig oder ständig in Bedingungen befinden, die eine gemeinsame Ernährung vorsehen (Kasernen, Kranken- und Waisenhäuser, Sonderschulen, Haftanstalten).

Die Praxis, die sich in unserer Zeit entwickelt hat, laut welcher diejenigen, die nur mehrmals im Jahr zur Kommunion gehen, drei Tage lang fasten müssen, entspricht vollständig der Überlieferung der Kirche. Ebenfalls sollte man die Praxis als annehmbar anerkennen, laut welcher diejenigen, die jede Woche bzw. mehrmals im Monat zur Kommunion gehen und dabei die von der Satzung vorgeschriebenen mehrtägigen und eintägigen Fastenzeiten einhalten, an den Heiligen Kelch ohne zusätzliches Fasten herantreten, bzw. einen Tag oder am Vorabend der Kommunion fasten. Die Entscheidung diesbezüglich sollte mit dem Segen des geistlichen Vaters getroffen werden. Die Anforderungen für die Heilige Kommunion, die an die oft kommunizierenden Laien gerichtet sind, gelten auch für die Geistlichen.

Einen besonderen Fall in Bezug auf die Vorbereitung auf die Heilige Kommunion bildet die Lichte Woche – die Woche nach dem Fest der Auferstehung Christi. Die alte kanonische Norm des 7. Jahrhunderts über die obligatorische Teilnahme aller Gläubigen an der Sonntagseucharistie wurde auch auf die Göttlichen Liturgien aller Tage der Lichten Woche ausgeweitet: „Vom heiligen Tag der Auferstehung unseres Gottes Christus bis zum nächsten Sonntag, in der ganzen Woche sollen sich die Gläubigen in der heiligen Kirche ständig in Psalmen und geistlichen Gesängen üben, sich freuend und in Christus frohlockend, den Göttlichen Schriften aufmerksam zuhörend, die Heiligen Mysterien genießend. Denn auf diese Weise werden wir zusammen mit Christus auferstehen und zum Himmel fahren“ (66. Kanon der Trullanischen Synode). Aus diesem Kanon geht deutlich hervor, dass Laien aufgerufen sind, bei den Liturgien der Lichten Woche zu kommunizieren. Unter Berücksichtigung dessen, dass die Satzung in der Lichten Woche kein Fasten vorsieht und dass der Lichten Woche sieben Wochen der Großen Fastenzeit und die Karwoche vorangehen, muss man die in vielen Gemeinden der Russische Orthodoxen Kirche etablierte Praxis als der kanonischen Überlieferung entsprechend ansehen, bei der die Gläubigen, welche die Große Fastenzeit eingehalten haben, in der Lichten Woche zur Heiligen Kommunion ohne zu fasten herantreten, außer der Enthaltung vom Essen nach Mitternacht. Eine entsprechende Praxis kann auf den Zeitraum zwischen Weihnachten und Theophanie ausgeweitet werden. Wer sich in diesen Tagen auf die Kommunion vorbereitet, sollte sich in besonderer Weise vor übermäßigem Konsum von Essen und Trinken hüten.

2. Vom Vorbereitungsfasten muss man das eucharistische Fasten an sich unterschieden – die volle Enthaltung von Essen und Trinken ab Mitternacht bis zur Heiligen Kommunion. Dieses Fasten ist kanonisch unabdingbar (siehe oben, Kanon 41 [50] des Konzils von Karthago). Dabei wird die Anforderung des eucharistischen Fastens nicht an Kleinkinder gestellt, nicht an Sterbende, sowie nicht an Personen, die an akuten und chronischen Krankheiten leiden, welche eine nicht zu unterlassene Aufnahme von Medikamenten und Nahrung erfordern (z. B. bei Diabetis). Außerdem kann diese Anforderung nach Ermessen des geistlichen Vaters in Bezug auf schwangere und stillende Frauen abgemildert werden.

Das kanonische Recht sieht in der Zeit der Vorbereitung auf die Heilige Kommunion die Enthaltung vom Ehebett vor. Die fünfte Regel des Timotheus von Alexandrien spricht von der Enthaltung am Abend vor der Kommunion.

Die Kirche ruft die Christen auf, die der Angewohnheit zu rauchen unterliegen, sich von dieser abzuwenden. Diejenigen, die momentan nicht die Kraft dafür haben, sollen sich des Rauchens ab Mitternacht enthalten, und nach Möglichkeit – ab dem Abend vor der Kommunion.

Da die Liturgie der vorgeweihten Gaben gemäß der Satzung mit dem Abendgottesdienst verbunden ist, ist ihre Zelebration in der Abendzeit eine Norm der Satzung (dennoch wird diese in der Praxis normalerweise morgens zelebriert). Gemäß der Entscheidung der Geweihten Synode der Russischen Orthodoxen Kirche vom 28. November 1968: „beim Vollzug der Göttlichen Liturgie der Vorgeweihten Gaben in den Abendstunden muss die Enthaltung von Essen und Trinken nicht weniger als 6 Stunden sein, obwohl die Enthaltung vor der Kommunion ab Mitternacht des entsprechenden Tages sehr zu loben ist. Diese können diejenigen einhalten, die entsprechende physische Stärke haben“.

Auf eine Norm der Enthaltung von sechs Stunden sollte man sich ebenfalls bei der Vorbereitung auf die Kommunion zur Göttlichen Liturgie orientieren, die in der Nacht zelebriert wird (z.B. an den Festen der Heiligen Auferstehung und der Geburt Christi).

3. Die Vorbereitung auf die Kommunion besteht nicht nur in der Enthaltung vom entsprechenden Essen, sondern auch in der öfteren Teilnahme an kirchlichen Gottesdiensten, sowie im Vollzug einer bestimmten Gebetsregel.

Ein unveränderbarer Teil der Gebetsvorbereitung ist die Ordnung zur Heiligen Kommunion, die aus dem entsprechenden Kanon und Gebeten besteht. Die Gebetsregel beinhaltet normalerweise auch die Kanones an den Erlöser, die Gottesmutter, den Schutzengel und andere Gebete (siehe „Regel für die, die sich auf die Zelebration vorbereiten, sowie für diejenigen, die die Heiligen Göttlichen Mysterien, den Leib und das Blut unseres Herrn Jesus Christus empfangen wollen“ im Erweiterten Psalter). In der Lichten Woche besteht die Gebetsregel aus dem Auferstehungskanon, sowie aus dem Kanon und den Gebeten zur Heiligen Kommunion. Die private Gebetsregel muss außerhalb der Gottesdienste vollzogen werden, welche immer ein gemeinsames Gebet vorsehen. Einer besonderen pastoralen Aufmerksamkeit bedürfen Menschen, deren geistlicher Weg in der Kirche erst beginnt und die noch nicht an lange Gebetsregeln gewohnt sind, sowie Kinder und Kranke. Das Erweiterte Psalter sieht die Möglichkeit vor, die Kanones und die Akathiste durch das Jesusgebet und durch Metanien (Verbeugungen) zu ersetzen. Im Geiste dieser Vorschriften kann die erwähnte Regel nach dem Segen des geistlichen Vaters mit anderen Gebeten angepasst werden.

Da die Liturgie der Gipfel des gesamten Gottesdienstkreises ist, ist die Anwesenheit bei den Gottesdiensten, die ihr vorangehen, in erster Linie der Vesper und des Orthros (oder der Vigil) ein wichtiger Teil bei der Vorbereitung auf den Empfang des Leibes und des Blutes Christi.

Der geistliche Vater oder der Priester, der die Beichte abnimmt, muss, soweit ein Mensch am Abendgottesdienst vor der Kommunion gefehlt hat oder die Gebetsregel nicht in vollem Umfang abgehalten hat, diesen zur gründlicheren Vorbereitung zur Kommunion ermutigen, gleichwohl aber die Lebensumstände und mögliche triftige Gründe berücksichtigen.

Um sich auf den Empfang der Heiligen Mysterien Christi beim Gottesdienst vorzubereiten, müssen sich die Kinder der Kirche im Gotteshaus zum Beginn des Gottesdienstes versammeln. Es ist eine Nichtachtung des Mysteriums des Leibes und des Blutes Christi, wenn jemand zur Göttlichen Liturgie zu spät kommt, besonders wenn Gläubige nach der Lesung des Apostels und des Evangeliums kommen. Im Fall einer solchen Verspätung kann der Priester, der die Kommunion austeilt, die Entscheidung treffen, diese Menschen nicht zum Heiligen Kelch zuzulassen. Eine Ausnahme muss für Menschen mit eingeschränkten körperlichen Möglichkeiten gemacht werden, sowie für stillende Mütter, Kleinkinder und die Erwachsenen, die diese begleiten.

Nach der Göttlichen Liturgie muss der Christ die Dankgebete nach der Heiligen Kommunion in der Kirche anhören oder diese lesen. Er sollte mit seinen ganzen Kräften danach streben, dem Herrn im Gebet für die empfangene Gabe dankend, diese in Frieden und Frömmigkeit, in der Liebe zu Gott und dem Nächsten zu bewahren.

Im Hinblick auf die untrennbare Verbindung der Kommunion mit der Göttlichen Liturgie, darf die Geistlichkeit die Praxis nicht zulassen, bei der in einzelnen Kirchen den Gläubigen untersagt wird, an den Festen der Auferstehung, Geburt und Theophanie Christi, sowie an den Samstagen des Totengedenkens und zu Radoniza zur Kommunion zu gehen.

III.

Der sich auf die Kommunion Vorbereitende vollzieht eine Prüfung seines Gewissens, die eine aufrichtige Reue über die begangenen Sünden und ihre Offenbarung vor dem Priester im Mysterium der Beichte vorsieht. In den Bedingungen, bei denen viele derjenigen, die in die Kirchen kommen, noch nicht ausreichend im kirchlichen Leben verwurzelt sind und die moralischen und kanonischen Folgen ihrer sündigen Taten nicht verstehen, ermöglicht die Beichte dem Priester darüber zu urteilen, ob der Büßende zur Teilnahme an den Heiligen Mysterien Christi zugelassen werden kann.

In einzelnen Fällen kann gemäß der Praxis, die sich in vielen Gemeinden etabliert hat, der geistliche Vater Laien dazu segnen, an dem Leib und dem Blut Christi mehrmals im Laufe einer Woche (z. B. während der Kar- oder der Lichten Woche) teilzuhaben, ohne einer vorangehenden Beichte vor jeder Kommunion. Das gilt nicht für Situationen, wenn derjenige, der die Kommunion empfangen möchte, die Notwendigkeit der Beichte verspürt. Bei einem solchen Segen müssen sich die geistlichen Väter in besonderer Weise an die große Verantwortung für die Seelen der Herde erinnern, die ihnen im Mysterium des Priestertums auferlegt wurde.

In manchen Gemeinden entsteht vor dem Beginn der Laienkommunion eine lange Wartezeit. Dies passiert wegen der langen Kommunion der Priester bei der Zelebration von Gottesdiensten mit vielen Geistlichen oder wegen des Vollzugs der Beichte nach dem Kommunionvers. Eine solche Lage muss als unerwünscht erkannt werden. Das Mysterium der Buße muss nach Möglichkeit außerhalb der Göttlichen Liturgie vollzogen werden, um den Beichtvater und den Beichtenden nicht um die vollwertige Teilnahme an dem gemeinsamen eucharistischen Gebet zu bringen. Unzulässig ist der Vollzug der Beichte durch einen bei der Liturgie helfenden Priester während der Lesung des Evangeliums und des Eucharistischen Kanons. Die Beichte sollte vorzugsweise am Abend oder bis zum Beginn der Göttlichen Liturgie vollzogen werden. Außerdem ist es wichtig, in den Gemeinden fixierte Tage und Stunden festzulegen, zu denen ein Priester zur Begegnung mit denen zu Verfügung steht, die den Wunsch zum Gespräch mit einem Hirten haben.

IV.

Es ist möglich, die Kommunion im Zustand von Grimm, Wut, mit schweren nicht gebeichteten Sünden und nicht verziehenen Kränkungen zu empfangen. Diejenigen, die es wagen, in einem solchen Zustand an die Kommunion heranzutreten, setzen sich selbst dem Gericht Gottes aus, nach dem Wort des Apostels: „Denn wer isst und trinkt, isst und trinkt sich selbst das Gericht, wenn er den Leib des Herrn nicht richtig beurteilt. Deshalb sind viele unter euch schwach und krank, und ein guter Teil ist entschlafen“ (1 Kor 11, 29-30).

Beim Begehen schwerer Sünden ist die Anwendung der Kanones über den Ausschluss von der Kommunion für längere Zeiträume (über ein Jahr) nur mit dem Segen des Diözesanbischofs möglich. Begeht ein Priester Missbrauch in Bezug auf das Recht, Buße aufzuerlegen, kann der Fall zur Untersuchung dem Kirchengericht vorgelegt werden.

Die Kanones untersagen die Kommunion im Zustand der weiblichen Unreinheit (2. Regel des Hl. Dionysios von Alexandrien, 7. Regel des Timotheus von Alexandrien). Eine Ausnahme kann im Falle der Todesgefahr gemacht werden, sowie wenn der Blutfluss längere Zeit im Zusammenhang mit einer chronischen oder akuten Krankheit andauert.

V.

Wie in der Sozialdoktrin der Russischen Orthodoxen Kirche (X. 2), sowie im Beschluss der Geweihten Synode der Russischen Orthodoxen Kirche vom 28. Dezember 1998 vermerkt ist, besteht die Kirche auf der Notwendigkeit der kirchlichen Ehe. Dabei werden die Eheleute nicht von der Kommunion ausgeschlossen, die in einem Ehebund sind, der unter Annahme aller gesetzlichen Rechte und Pflichten geschlossen wurde und juristisch als vollwertige Ehe angesehen wird, aber aus irgendwelchen Gründen nicht durch die Krönung geweiht wurde. Das ist eine Maßnahme der kirchlichen Oikonomia, die sich auf die Worte des Hl. Apostels Paulus (1 Kor 7, 14) und auf den 72. Kanon der Trullanischen Synode stützt. Das Ziel ist, den orthodoxen Christen die Teilnahme am kirchlichen Leben zu erleichtern, die vor ihrer bewussten Teilnahme an den Mysterien der Kirche die Ehe eingegangen sind. Im Gegensatz zum unzüchtigen Zusammenleben, das ein kanonisches Hindernis zur Teilnahme an der Kommunion ist, stellt ein solcher Bund eine legitime Ehe dar. (Ausnahmen sind die Fälle, in denen die gesetzlich erlaubten „Ehen“, z. B. der Bund zwischen nahestehenden Verwandten oder gleichgeschlechtliches Zusammenleben, die in bestimmten Ländern zugelassen sind, vom Standpunkt der Kirche aus prinzipiell unstatthaft sind.) Dennoch ist es die Pflicht der Hirten, die Gläubigen nicht nur an die Notwendigkeit der Schließung juristisch gültiger Ehen sondern auch ihrer Weihe im kirchlichen Mysterium zu erinnern.

Einer besonderen Prüfung unterliegen jene Fälle, bei denen Personen lange Zeit zusammen leben, nicht selten gemeinsame Kinder haben, jedoch nicht im kirchlichen oder registrierten staatlichen Ehebund sind, wobei einer von ihnen weder staatlich heiraten noch sich krönen lassen möchte. Solches Zusammenleben ist sündhaft und seine Verbreitung in der Welt ist ein Aufbegehren gegen den Plan Gottes vom Menschen, gefährlich für die Institution der Familie und kann keinerlei Anerkennung seitens der Kirche bekommen. Dabei kann der geistliche Vater, die Lebensbedingungen des konkreten Menschen kennend, in Ausnahmefällen, mit Nachsicht auf die menschliche Schwäche, die Person zur Kommunion zulassen, welche die Sündhaftigkeit dieses Zusammenlebens versteht und die Schließung einer legitimen Ehe anstrebt. Die Person, wegen welcher die Ehe nicht geschlossen wird, wird nicht zur Kommunion zugelassen. Wenn zumindest eine der Seiten noch verheiratet ist, können beide vor einer entsprechenden Regulierung der Situation und der Verrichtung der entsprechenden Buße nicht zur Kommunion zugelassen werden.

VI.

Ihre Besonderheiten hat die Vorbereitung der Kinder auf die Kommunion. Ihre Länge und ihr Inhalt werden von den Eltern4 unter Beratung des geistlichen Vaters bestimmt. Sie müssen das Alter, den Gesundheitszustand und das Maß der Integration des Kindes in die Kirche berücksichtigen.

Die Eltern, die ihre Kinder regelmäßig zum Heiligen Kelch führen, müssen jedoch – damit es Segen bringt – danach streben, gemeinsam mit ihnen die Kommunion zu empfangen (wenn beide Elternteile nicht gleichzeitig zur Kommunion gehen können, sollten sie es abwechselnd tun). Die Praxis, dass Eltern ihre Kinder oft zur Kommunion führen, selbst jedoch selten an diese herantreten, verhindert, dass die Notwendigkeit der Teilnahme an dem eucharistischen Mal im Bewusstsein der Kinder bekräftigt wird.

Die erste Beichte vor der Kommunion findet gemäß der 18. Regel des Hl. Timotheus von Alexandrien mit dem Erreichen des zehnten Lebensjahres statt. In der Tradition der Russischen Orthodoxen Kirche findet die erste Beichte in der Regel im Alter von sieben Jahren statt. Soweit das Kind jeden Sonntag zur Kommunion geht, müssen das Alter der ersten Beichte und die Frequenz der Beichten bei Kindern zwischen 7 und 10 Jahren zusammen vom geistlichen Vater und von den Eltern bestimmt werden, unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten der Entwicklung des Kindes und seines Verständnisses des Kirchenlebens.

Für Kinder unter drei Jahren ist das eucharistische Fasten nicht vorgeschrieben. Nach der Tradition werden Kinder ab dem Alter von drei Jahren in orthodoxen Familien allmählich daran gewöhnt, sich vor der Kommunion der Heiligen Mysterien von Essen und Trinken zu enthalten. Bei Erreichen des Alters von sieben Jahren muss das Kind sich fest daran gewöhnt haben, nüchtern zur Kommunion zu gehen. Ab diesem Zeitpunkt sollte man das Kind lehren, Gebete zur Heiligen Kommunion zu lesen. Ihr Inhalt und ihr Umfang werden von den Eltern des Kindes im Zusammenhang mit dem Alter sowie der geistlichen und intellektuellen Entwicklung des Kindes bestimmt.

Die Taufpaten müssen sich mit allen Kräften an der Erziehung der Kinder zur Frömmigkeit beteiligen, indem sie diese unter anderem dazu anregen, regelmäßig an den Heiligen Mysterien Christi teilzunehmen und den Eltern zu helfen, die Kinder zum Heiligen Kelch zu führen.

***

Die Eucharistie ist das zentrale Mysterium (Sakrament) der Kirche. Die regelmäßige Kommunion ist einem Menschen für die Rettung notwendig, gemäß den Worten unseres Herrn Jesus Christus: „Wahrlich, wahrlich, Ich sage euch: Wenn ihr nicht das Fleisch des Sohnes des Menschen esst und Sein Blut trinkt, so habt ihr kein Leben in euch selbst. Wer Mein Fleisch isst und Mein Blut trinkt, hat ewiges Leben, und Ich werde ihn auferwecken am Jüngsten Tag“ (Joh 6, 53-54).

1 Регламент или Устав духовной коллегии издан императором Петром I в 1721 году.

2 Святитель Феофан Затворник. Письма. V, 757.

3 Святитель Феофан Затворник. Письма. IV, 693.

4 Hier und weiter: wenn die Eltern fehlen oder wenn ihnen das Sorgerecht entzogen wurde, werden die entsprechenden Pflichten den nahestehenden Verwandten, Pflegeeltern oder Fürsorgern auferlegt.