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21 Oktober 2026 - Grundlegende Voraussetzungen für die Weihe zum geistlichen Amt in der Diözese von Berlin und Deutschland

Berliner Diözese der Russischen Orthodoxen Kirche (KdöR) > Aktuell > Grundlegende Voraussetzungen für die Weihe zum geistlichen Amt in der Diözese von Berlin und Deutschland

Am 1. Oktober 2026 wurde auf der Sitzung des Diözesanrats, die in der Gemeinde der Heiligen Lebensspendenden Dreifaltigkeit in Dortmund stattfand, beschlossen, den Text der grundlegenden Voraussetzungen für den Empfang der Priesterweihe in der Berliner und Deutschen Diözese zu verabschieden und auf der offiziellen Website der Diözese zu veröffentlichen.

Die Weihe ist eines der Sakramente der Kirche. Derjenige, der die Gnade des Priestertums empfängt, wird in eine Stufe der kirchlichen Hierarchie eingesetzt und mit der geistlichen Vollmacht ausgestattet, Gottesdienste zu vollziehen, das Wort Gottes zu verkündigen sowie die Gläubigen geistlich und sittlich zu führen. Aufgrund der hohen Verantwortung dieses Dienstes, zu dem ein Kandidat berufen wird, haben die Heiligen Väter Regeln festgelegt, denen er entsprechen muss.

Die Voraussetzungen für die Annahme des geistlichen Amtes in der Diözese von Berlin und Deutschland beruhen auf der gesamtkirchlichen Satzung der Russischen Orthodoxen Kirche und dem kanonischen Recht. Das Beurteilungsgespräch mit den Kandidaten zur Diakon- und Priesterweihe wird vom Diözesanrat vollzogen, welcher die Funktion der Kandidatskommission ausübt, unter Vorsitz des Leiters der Diözese.

1. Grundlegende Anforderungen der Satzung der Russischen Orthodoxen Kirche und die Kanones

Der Weihekandidat muss den grundlegenden Anforderungen des kirchenrechtlichen Kanons entsprechen. Er muss Mitglied der Orthodoxen Kirche sein, einen festen Glauben besitzen, einen tadellosen Lebenswandel führen sowie seelisch und körperlich gesund sein. Er muss „auch ein gutes Zeugnis von denen außerhalb der Gemeinde haben“ (1. Tim 3,7). Das Fehlen dieser Eigenschaften stellt ein kanonisches Hindernis für die Priesterweihe dar, wie es in den Bestimmungen der heiligen Konzilien festgelegt ist.

Zu den kanonischen Hindernissen gehören zuvor begangene Straftaten – Diebstahl, Sakrileg, Tötung; selbst eine unbeabsichtigte Tötung kann einen Menschen vom Priestertum ausschließen (beispielsweise infolge eines Verkehrsunfalls sowie bei Abtreibungen, die mit Zustimmung oder unter Mitwirkung des Kandidaten durchgeführt wurden). Ebenfalls gelten schwere Sünden (Todessünden) wie Unzucht, Ehebruch und Sodomie als Hindernisse.

Der Kandidat muss in erster Ehe mit einer orthodoxen Frau verheiratet sein, die ebenfalls zuvor nicht verheiratet war. Auch die Ehe mit einer geschiedenen Frau stellt ein Hindernis dar. Ein Mann, dessen Ehefrau nicht orthodox ist, wird nicht zur Weihe zugelassen. Der Kandidat darf keine körperlichen Beeinträchtigungen oder schweren Erkrankungen aufweisen, die ihn an der Erfüllung der priesterlichen Pflichten hindern.

Gemäß den Kanones der Kirche gelten Altersmindestgrenzen für Kandidaten, die das geistliche Amt annehmen möchten. Üblicherweise wird ein Kandidat ab dem Alter von 25 Jahren zum Diakon und ab dem Alter von 30 Jahren zum Priester geweiht. In der Praxis kann jedoch nach Ermessen des leitenden Bischofs eine Weihe bereits mit Erreichen der zivilrechtlichen Volljährigkeit, also ab 18 Jahren, zugelassen werden.

2. Ausbildung und theologische Vorbereitung

Von einem Kandidaten, bei dem keine kanonischen Hindernisse vorliegen, wird eine abgeschlossene höhere theologische Ausbildung bzw. eine entsprechende theologische Ausbildung vorausgesetzt. In der Diözese von Berlin und Deutschland wird großer Wert auf eine spezielle Ausbildung nach den Standards der Russischen Orthodoxen Kirche gelegt. In der Regel wird der Abschluss eines Bachelorstudiums oder ein laufendes Bachelorstudium gefordert, oder eines orthodoxen Priesterseminars, oder einer anderen geistlichen Schule.

Neben einer theologischen Ausbildung muss der Kandidat in der Lage sein, fließend Kirchenslawisch zu lesen, muss gut die Ordnung des Gottesdienstes kennen und sich in den liturgischen Büchern zurechtzufinden, insbesondere im Stundenbuch, im Apostel und im Liturgikon.

3. Durchlaufen des Diözesanverfahrens

Das Verfahren zur Bestätigung eines Kandidaten in der Diözese von Berlin und Deutschland umfasst die Einreichung eines schriftlichen Gesuchs an den die Diözese leitenden Bischof sowie die Ablegung der Beichte bei einem von der Diözese beauftragten Beichtvater.

Der Beichtvater prüft das Fehlen verborgener kanonischer Hindernisse (wie etwa die Begehung schwerer Sünden, das Vergießen menschlichen Blutes usw.) und stellt darüber eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein Zeugnis aus. Anschließend legt der Kandidat eine mündliche Prüfung bei einem vom Diözesanbischof bestimmten Geistlichen ab (siehe Merkblatt für Kandidaten zur Weihe zum Diakon bzw. Priester) und führt in Anwesenheit der Mitglieder des Diözesanrates ein mündliches Gespräch. Dabei werden seine sittlichen Eigenschaften, sein Wissensstand, seine psychologische Bereitschaft sowie seine Motivation für den pastoralen Dienst geprüft.

Vor der eigentlichen Weihe legt der Weihekandidat vor dem Kreuz und dem Evangelium einen Eid auf seine Treue zur Kirche und zum leitenden Bischof ab. Die endgültige Entscheidung über die Weihe des Kandidaten trifft ausschließlich der die Diözese leitende Bischof.

Bevor ein Geistlicher einen Kandidaten für die Annahme des geistlichen Amtes empfiehlt, muss er mit ihm ein persönliches Gespräch führen, das Fehlen kanonischer Hindernisse feststellen, seinen Wunsch nach einer theologischen Ausbildung und nach einem künftigen Dienst an der Kirche klären sowie die Zustimmung seiner Ehefrau zur Annahme des geistlichen Amtes durch ihren Ehemann erfragen. Erst wenn alle diese Fragen positiv beantwortet wurden, soll der Kandidat zu einem Gespräch mit dem leitenden Bischof empfohlen werden, damit dieser eine Entscheidung treffen kann.

Merkblatt für Kandidaten zur Weihe zum Diakon

Folgende Kenntnisse werden vorausgesetzt:

• die Eingangsgebete (auswendig);
• die Gebete bei der Bekleidung mit den liturgischen Gewändern (auswendig) sowie die Reihenfolge der Bekleidung;
• die Ordnung der Beräucherung bei der Vesper, der Litia, dem Morgengottesdienst (bei „Ehrwürdiger als die Cherubim …“) und der Göttlichen Liturgie;
• der Ablauf der Göttlichen Liturgie;
• der Dialog vor der Göttlichen Liturgie (auswendig);
• die Ordnung des Kleinen und des Großen Einzugs;
• der eucharistische Kanon;
• der Inhalt des Lehrhaften Hinweises;
• die Vorschriften zur Vorbereitung auf die Feier der Göttlichen Liturgie (siehe: Liturgikon, Teil 2);
• das sichere Lesen des Kirchenslawischen sowie die Fähigkeit, Prokimen, Apostel- und Evangelienlesung aufzufinden;
• die Troparien und Kontakien der Zwölf Hochfeste (auswendig);
• die Ordnung der Feier des Totengedenkgottesdienstes (Panichida).

Merkblatt für Kandidaten zur Weihe zum Priester

Folgende Kenntnisse werden vorausgesetzt:

• die Eingangsgebete (auswendig);
• das Gebet für das Weihrauchgefäß (auswendig);
• die Gebete bei der Bekleidung mit den liturgischen Gewändern (auswendig) sowie die Reihenfolge der Bekleidung;
• das Absolutionsgebet bei der Beichte (auswendig);
• der Ablauf der Göttlichen Liturgie;
• der Dialog vor der Göttlichen Liturgie;
• die Ordnung des Kleinen und des Großen Einzugs;
• der eucharistische Kanon;
• das Gebet vor dem Empfang der Heiligen Kommunion;
• die Entlassungen (auswendig);
• der Inhalt des Lehrhaften Hinweises;
• die Vorschriften zur Vorbereitung auf die Feier der Göttlichen Liturgie (siehe: Liturgikon, Teil 2)

Schriften der Heiligen Väter und Werke, deren Lektüre dem Weihekandidaten empfohlen wird

Zur angemessenen Vorbereitung auf seinen zukünftigen Dienst muss der Weihekandidat folgende Bücher studieren:

1. Hl. Johannes Chrysostomos: Sechs Reden über das Priestertum.
2. Hl. Ignatius (Brjantschaninow): Asketische Erfahrungen.
3. Hl. Theophan der Klausner: Was ist das geistliche Leben und wie kann man sich darauf einstellen?
4. Archimandrit Kiprian (Kern): Der orthodoxe pastorale Dienst.
5. Erzpriester Alexej Ostapow: Pastorale Ästhetik.
6. Pastoraltheologie: Metropolit Hilarion (Alfejew) (Hg.): Pastoraltheologie

Die in den Schriften der Heiligen Väter und in den Werken der Hirten der Kirche dargelegten Erfahrungen kann der Weihekandidat in seinem zukünftigen pastoralen Dienst anwenden.