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19 Juni 2016 - Zur Situation, die sich im Zusammenhang mit der Absage einer Reihe autokephaler Kirchen von der Teilnahme am Heiligen und Großen Konzil der Orthodoxen Kirche ergeben hat

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14. Juni 2016

Das Dokument wurde bei der Sitzung des Heiligen Synod am 13. Juni 2016 verabschiedet (Protokoll Nr. 40)

Die Russische Orthodoxe Kirche hat im Laufe vieler Jahrzehnte aktiv an der Vorbereitung des Großen und Heiligen Konzils der Orthodoxen Kirche teilgenommen und nimmt weiter daran teil. Angefangen von der Ersten Panorthodoxen Konferenz auf Rhodos 1961 haben herausragende Hierarchen und die besten Theologen unserer Kirche ihren Beitrag zur Ausarbeitung einer Fülle konziliarer Themen geleistet, darunter auch solcher, die in der Folge nicht in die Tagesordnung des Heiligen und Großen Konzils aufgenommen worden sind. Im Sinne einer schnellstmöglichen Einberufung des Konzils hat die Russische Orthodoxe Kirche immer wieder ihre Bereitschaft bekundet, für alle Teilnehmer des präkonziliaren Prozesses annehmbare Lösungen zu erreichen, sogar, wenn solche Lösungen von den früher von den Kirchen vereinbarten Regeln der Vorbereitung des Konzils abwichen.

Allerdings stellt das Prinzip des gesamtorthodoxen Konsensus eine unaufgebbare Basis für den präkonziliaren Prozess dar, beginnend mit der Konferenz von Rhodos 1961, auf der auf Initiative des Patriarchats von Konstantinopel beschlossen wurde: „Entscheidungen der allgemeinen Versammlungen werden in voller Einstimmigkeit der Delegationen der Kirchen getroffen“ (Verfahrens- und Arbeits-Ordnung der Panorthodoxen Konferenz von Rhodos, P. 14). Später wurde diese Regelung durch die Geschäftsordnung der Panorthodoxen Präkonziliaren Konferenzen bekräftigt, die 1986 angenommen wurde: „Texte zu allen Themen der Durchführung der Panorthodoxen Präkonziliaren Konferenzen werden einstimmig bestätigt“ (Abs. 16). Die Versammlung (Synaxis) der Vorsteher der Orthodoxen Kirchen von 2014 hat dies bekräftigt: „Alle Entscheidungen, sowohl beim Konzil selbst wie auch in den vorbereitenden Etappen, werden auf der Basis des Konsensus getroffen“ (Entscheidung der Versammlung der Vorsteher, P. 2a). Das gleiche Prinzip ist festgehalten in der Geschäftsordnung der Organisation und der Arbeit des Heiligen und Großen Konzils der Orthodoxen Kirche, welches durch die Versammlung der Vorsteher der Orthodoxen Kirchen erarbeitet wurde, die vom 21.-28. Januar 2016 in Chambésy stattfand. Diese Geschäftsordnung sieht unter anderem vor, dass das Konzil „einberufen wird von Sr. Heiligkeit dem Ökumenischen Patriarchen in Abstimmung mit den Seligsten Vorstehern aller allgemein anerkannten lokalen autokephalen Orthodoxen Kirchen“ (Abs. 1).

Auf dieser Versammlung wurde von der Mehrheit der Vorsteher der autokephalen Orthodoxen Kirchen die Entscheidung gut geheißen, das Heilige und Große Konzil der Orthodoxen Kirche vom 18. bis 27. Juni 2016 auf Kreta zusammen zu rufen. Allerdings wurden diese Entscheidung wie auch die Geschäftsordnung des Konzils und auch der Entwurf des konziliaren Dokuments „Das Mysterion der Ehe und die Hindernisse dafür“ nicht von der Delegation der Antiochenischen Orthodoxen Kirche unterschrieben. Das letztgenannte Dokument wurde auch nicht von der Delegation der Georgischen Orthodoxen Kirche unterzeichnet. Beide genannten Kirchen verwiesen auf ernsthafte Gründe für ihre Entscheidung.

Nichtsdestoweniger hielt es die Russische Orthodoxe Kirche um einer erfolgreichen Fortsetzung der Arbeit hin zur Einberufung des Konzils für möglich, die oben genannten Dokumente zu unterschreiben, hat aber dabei sowohl auf der Versammlung selbst wie auch in dem anschließenden Briefwechsel mit dem heiligsten Patriarchen von Konstantinopel Bartholomaios die Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass es unbedingt notwendig sei, in der bis zum Konzil selbst verbleibenden Zeit energische Anstrengungen zu unternehmen (dabei auch im Rahmen der Tätigkeit des von der Versammlung eingerichteten Panorthodoxen Sekretariats), um nach einer panorthodoxen Übereinstimmung im Blick auf die Dokumente zu suchen, die von einer oder zwei autokephalen Kirchen nicht unterzeichnet worden sind, was dann die Einberufung des Konzils erlauben würde. Aus Gründen, die nicht von der Russischen Orthodoxen Kirche abhängen, wurde aber eine weitere panorthodoxe Abstimmung über die sich komplizierende Situation nicht unternommen.

Das Bischofskonzil der Russischen Orthodoxen Kirche, das am 2.-3. Februar 2016 stattfand, hat die Position der Russischen Orthodoxen Kirche bei der Versammlung der Vorsteher der Autokephalen Orthodoxen Kirchen in Chambésy und in anderen präkonziliaren Organen gebilligt, seine Zufriedenheit mit der Einfügung unerlässlicher Änderungen und Ergänzungen bei den Entwürfen der Dokumente des Heiligen und Großen Konzils zum Ausdruck gebracht und diese insgesamt vorläufig gut geheißen, sowie dem Heiligen Synod übertragen, die Delegation der Russischen Orthodoxen Kirche zur Teilnahme am Panorthodoxen Konzil zusammenzustellen, was vom Heiligen Synod im April 2016 ausgeführt wurde. Das Bischofskonzil rief sodann das Pleroma der Russischen Orthodoxen Kirche auf „zum inständigen Gebet, dass der Herr den Mitgliedern des anstehenden Heiligen und Großen Konzils der Orthodoxen Kirche Seinen Willen zeige und dass die Durchführung des Konzils die Einheit der Orthodoxie stärke und zum Wohl der Kirche Christi diene, zur Ehre Gottes, zur Bewahrung des unverminderten orthodoxen Glaubens“.

Zudem hat das Bischofskonzil seine „Überzeugung“ ausgedrückt, „dass eine unerlässliche Bedingung für die Durchführung des Panorthodoxen Konzils die freie Teilnahme daran von Delegationen aller allseits anerkannten autokephalen Orthodoxen Kirchen darstellt“, und angemerkt, „dass in diesem Zusammenhang einer Lösung des Problems, das in den Beziehungen zwischen den Patriarchaten von Antiochia und Jerusalem entstanden ist, eine besondere Wichtigkeit zukommt“ (Entscheidungen, P. 6).

In der Hoffnung, eine gesamtorthodoxe Übereinstimmung, ohne die die Einberufung des Heiligen und Großen Konzils unmöglich ist, zu erreichen, hat die Russische Orthodoxe Kirche unverzüglich ihre Vertreter in den Einrichtungen für dessen weitere Vorbereitung benannt und im Rahmen aller denkbaren Möglichkeiten mit Hilfe persönlicher Kontakte und Briefwechsel aktiv am präkonziliaren Prozess teilgenommen.

Gleichzeitig wurden die vom Episkopat, der Geistlichkeit und den Laien eingehenden kritischen Anmerkungen an den Entwürfen der konziliaren Dokumente intensiv studiert, die nach der Versammlung der Vorsteher in Chambésy auf Initiative der Russischen Orthodoxen Kirche publiziert wurden. Diese Anmerkungen waren nicht selten auch mit einer Kritik am Prozess der Vorbereitung des Konzils verbunden und wurden auch in vielen anderen autokephalen orthodoxen Kirchen geäußert. Das Amt für kirchliche Außenbeziehungen hat konstruktive Anmerkungen von einer unbegründeten Kritik des bevorstehenden Konzils und seiner Dokumente unterschied und dann Erklärungen und Kommentare publiziert, die auf die in der Herde aufkommende Unruhe reagierten. Der Heilige Synod der Russischen Orthodoxen Kirche hat am 3. Juni 2016 aufmerksam die eingegangenen Vorschläge der Bischöfe, Kleriker, Mönche und Nonnen, und Laien, geprüft und die Korrekturen der Russischen Orthodoxen Kirche am Entwurf des Panorthodoxen Konzils „Beziehungen der Orthodoxen Kirche mit der übrigen christlichen Welt“ und „Die Mission der Orthodoxen Kirche in der heutigen Welt“ konstatiert.

Auf der gleichen Sitzung des Heiligen Synod wurde vermerkt, dass die existierenden Korrekturen an den Entwürfen der Konzilsdokumente von Seiten der Georgischen, Serbischen, Bulgarischen und Griechische Orthodoxen Kirche wie auch von der Heiligen Kinotis des Heiligen Berges Athos in vielem übereinstimmten mit den Vorschlägen der Russischen Orthodoxen Kirche und dass diese Korrekturen eine aufmerksame Betrachtung erfordern, um einen gesamtorthodoxen Konsens zu finden, wie er für die Annahme der Konzilsentscheidungen notwendig ist.

Im Zusammenhang damit wurde die Entscheidung des Heiligen Synod der Bulgarischen Orthodoxen Kirche zur Kenntnis genommen, dass es unerlässlich sei, das auf den 18.-27. Juni festgesetzte Große und Heilige Konzil der Orthodoxen Kirche zu verschieben und dass die Bulgarische Kirche nicht am Konzil teilnehmen würde, wenn es nicht verschoben würde. Der Heilige Synod der Russischen Orthodoxen Kirche hat in diesem Zusammenhang vermerkt, dass die Nichtteilnahme auch nur einer der gesamtorthodox anerkannten autokephalen Orthodoxen Kirchen „ein unüberwindliches Hindernis für die Durchführung des Heiligen und Großen Konzils darstellt“.

Diese Umstände wie auch die zum Augenblick der Sitzung existierende Unklarheit bzgl. der Teilnahmemöglichkeit des Antiochenischen Patriarchats am Heiligen und Großen Konzil, wie auch das Fehlen eines vorliegenden Konsenses zum Entwurf der Geschäftsordnung des Konzils und zum Dokument „Das Mysterium der Ehe und die Hindernisse dafür“ überzeugten den Heiligen Synod, gesamtorthodoxes Handeln für unerlässlich zu erachten und dem Heiligsten Patriarchen von Konstantinopel Bartholomaios vorzuschlagen, nicht später als am 10. Juni eine außerordentliche Panorthodoxe Präkonziliare Versammlung zusammenzurufen, um die Situation zu prüfen und nach einem Ausweg aus der sich komplizierenden außergewöhnlichen Situation zu suchen, damit basierend auf dem Ergebnis einer solchen Versammlung die Orthodoxen Kirchen zu einem Urteil finden könnten, um das Panorthodoxe Konzil im vorgesehenen Zeitraum durchzuführen.

Dieser Lösungsvorschlag des Heiligen Synod wurde unmittelbar dem Heiligsten Patriarchen von Konstantinopel Bartholomaios und allen Vorstehern der autokephalen Orthodoxen Kirchen zugesandt. In der Antwort des Heiligsten Patriarchen Bartholomaios (Brief Nr. 676 vom 9. Juni 2016) wird mitgeteilt, dass der Heilige Synod des Patriarchats von Konstantinopel „eine neue außerordentliche panorthodoxe vorkonziliare Beratung für unmöglich erachtet, da für ihre Einberufung eine normative Basis fehlt“, und „dass bis zum Beginn der Arbeiten des Heiligen und Großen Konzils nur mehr wenige Tage verbleiben“. Im Hinblick auf die „Besorgnisse einiger Bruderkirchen und die Unklarheit im Hinblick auf ihre mögliche Teilnahme am Konzil“ drückte der Vorsteher der Kirche von Konstantinopel die Überzeugung aus, dass „die unternommenen Bemühungen zur Überwindung der aufkommenden Hindernisse von Erfolg gekrönt werden und dass ohne Ausnahme alle Kirchen am Heiligen und Großen Konzil teilnehmen. Seine Verschiebung oder Aussetzung in der 12. Stunde nach einer Vorbereitung von etlichen Jahrzehnten kompromittiert unsere Orthodoxe Kirche auf interkirchlicher und internationaler Ebene und führt zu einem ungerechtfertigten Verlust ihrer Autorität.“

Der Antwort beigelegt war eine Information über die am 6. Juni erfolgte außerordentliche Sitzung des Heiligen Synods des Patriarchats von Konstantinopel unter Teilnahme aller in Konstantinopel befindlichen Bischöfe in der mitgeteilt wird, dass „der Heilige Synod mit Verwunderung und Unverständnis die in letzter Zeit verlauteten Positionen und Meinungen einer Reihe brüderlicher Orthodoxer Kirchen erfahren hat und konstatiert, dass eine Neubetrachtung des schon geplanten konziliaren Prozesses die Grenzen aller institutionellen Rahmen übersteigt“: Dabei wird der Termin der Einberufung des Konzils als getroffene panorthodoxe Entscheidung genannt, wenn auch, wie oben gezeigt, die Antiochenische Kirche diese Entscheidung nicht unterschrieben hatte. Gleichzeitig hat der Heilige Synod des Antiochenischen Patriarchats am 6. Juni 2016 nach einer ausführlichen Beratung, die die Unerlässlichkeit einer Verschiebung des Konzilstermins konstatierte, einmütig beschlossen, „1. Seine Allheiligkeit den Ökumenischen Patriarchen aufzurufen, in der Zeit, die uns vom Datum des Zusammentretens dieses Konzils noch trennt, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um einen Konsenses bei der Lösung all jener Bedenken zu erreichen, die Orthodoxe autokephale Kirchen bzgl. des Heiligen und Großen Konzils geäußert haben. Wenn die Anstrengungen zur Erreichung des Konsensus nicht zu einem solchen führen, dann bittet die Kirche von Antiochia, die Einberufung des Heiligen und Großen Konzils auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, wenn zwischen allen autokephalen Kirchen friedliche Beziehungen herrschen und im Hinblick auf die Fragen des Konzils, seine Geschäftsordnung und das Organisationsprozedere ein orthodoxer Konsens erreicht worden ist;

2. das Antiochenische Patriarchat wird am Heiligen und Großen Konzil nicht teilnehmen, solange nicht alle Gründe entfallen, die der Teilnahme an der Göttlichen Eucharistie während des Konzils entgegen stehen, wenn also eine endgültige Lösung für die Probleme des Eindringens des Jerusalemer Patriarchats in das Territorium des Antiochenischen Patriarchats, was zur Aufkündigung der Gemeinschaft mit dem Jerusalemer Patriarchats führte, gefunden wurde;

3. noch einmal die Bedeutung der Teilnahme aller orthodoxen autokephalen Kirchen am Heiligen und Großen Konzil zu bekräftigen und der Annahme seiner Entscheidungen auf der Basis eines allgemeinen Konsenses mit dem Ziel der Bewahrung der Einheit der Orthodoxen Katholische Kirche;

4. sich an alle Orthodoxe Kirchen zu wenden und ihnen den Inhalt der Position der Antiochenischen Kirche zu übermitteln mit einer Erklärung der Gründe, die zur Ausarbeitung dieser Position geführt haben;

5. alle Gläubigen zusammen mit ihren Hirten aufzurufen, gemeinsam dafür zu beten, dass der Heilige Geist die Kirche beseele auf ihrem Weg zur Einheit um des einen Zeugnisses von Christus für diese Welt.“

Am gleichen Tag, dem 6. Juni, hat der Heiligste Serbische Patriarch Irinej dem Heiligsten Patriarchen von Konstantinopel Bartholomaios und allen Vorstehern der autokephalen orthodoxen Kirchen einen Brief geschickt, in dem unter Aufzählung der gegenwärtig existierenden Probleme gesagt wird, dass es der Serbischen Orthodoxen Kirche angesichts all dieser Widrigkeiten „schwer fällt, am einberufenen Heiligen und Großen Konzil teilzunehmen, dessen Einberufung sie auf einige Zeit zu verschieben vorschlägt“.

Am 10. Juni fand eine Sitzung des Heiligen Synod der Georgischen Orthodoxen Kirche statt, der, nachdem er die existierenden Probleme dargelegt hatte, vermerkte, dass sie durch aktive Arbeit gelöst werden können, der aber auch erachtete, dass „wir alle vor dem Faktum stehen: zum heutigen Tag ist die Einheit nicht erreicht“. Doch „das Ziel der Abhaltung des Konzils war und bleibt die Bekundung der Einmütigkeit der Orthodoxen“, weswegen die Georgische Kirche, „zusammen mit anderen Kirchen ebenfalls eine Verschiebung des Konzils erbittet, bis eine allgemeine Einheit erreicht ist.“ In diesem Zusammenhang beschloss der Heilige Synod: „Eine Delegation der Georgischen Kirche wird nicht an dem vom 18.-27. Juni auf der Insel Kreta geplanten Großen und Heiligen Konzil teilnehmen.“

Solchermaßen haben vier autokephale Orthodoxe Kirchen (die Antiochenische, Georgische, Serbische, Bulgarische) die Meinung zum Ausdruck gebracht, dass eine Verschiebung des Konzils unerlässlich ist und drei von ihnen (die Antiochenische, Georgische und Bulgarische) haben eine Teilnahme am Konzil abgesagt, das vom 18.-27. Juni geplant ist, und der Vorschlag der Russischen Orthodoxen Kirche zur Einberufung einer außerordentlichen panorthodoxen präkonziliaren Beratung wurde vom Synod des Patriarchats von Konstantinopel nicht angenommen. Unter diesen Umständen ist die unerlässliche Basis für die Einberufung des Heiligen und Großen Konzils, die in dem Vorhandensein „der Übereinstimmung der Seligsten Vorsteher aller allseits anerkannten autokephalen lokalen Orthodoxen Kirchen besteht“ (Geschäftsordnung der Organisation und Arbeit des Heiligen und Großen Konzils der Orthodoxen Kirche, Abs. 1) offensichtlich nicht gegeben.

Die einzige mögliche Lösung in diesem Falle bleibt die Fortsetzung der Vorbereitung des Heiligen und Großen Konzils und die spätere Erreichung einer panorthodoxen Übereinstimmung bzgl. seiner Durchführung zu einem anderen Zeitpunkt.

Im Zusammenhang mit dem oben Dargelegten hat der Heilige Synod in Erfüllung einer Entscheidung des Bischofskonzils der Russischen Orthodoxen Kirche vom 2.-3. Februar 2016 (Beschlüsse P. 6) beschlossen:

  • Die Vorschläge der Antiochenischen, Georgische, Serbischen und Bulgarischen Orthodoxen Kirchen über die Verschiebung der Durchführung des panorthodoxen Konzils auf eine Zeit, die es im Folgenden auf der Basis einer gesamtorthodoxen Beurteilung und unter der unerlässlichen Bedingung der Zustimmung der Vorsteher aller anerkannten autokephalen lokalen Orthodoxen Kirchen zu bestimmen gilt, zu unterstützen;
  • diesen Vorschlag unverzüglich dem Heiligsten Patriarchen von Konstantinopel Bartholomaios und allen Vorstehern der autokephalen Orthodoxen Kirchen mitzuteilen;
  • für den Fall, dass auch dieser Vorschlag von der Heilgsten Kirche von Konstantinopel nicht angenommen wird, sondern das Konzil auf Kreta unbeschadet des Fehlens der Zustimmung einer Reihe autokephaler Orthodoxen Kirchen trotzdem einberufen wird, mit tiefem Bedauern die Teilnahme einer Delegation der Russischen Orthodoxen Kirche daran für unmöglich zu erachten;
  • Anstrengungen mit allen Mitteln fortzusetzen, um die gesamtorthodoxe Zusammenarbeit bei der Vorbereitung des künftigen Heiligen und Großen Konzils zu stärken, welches einberufen wird, um zu einem wahrhaften Zeugnis der Einheit der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche zu werden;
  • noch einmal die Meinung auszudrücken, dass für eine erfolgreiche Vollendung der konziliaren Vorbereitung eine Intensivierung der Tätigkeit des Panorthodoxen Sekretariates selbst dienen könnte, in dessen Rahmen es möglich wäre, sich intensiv mit den Vorschlägen zur Lösung der problematischen Themen zu beschäftigen und eine Regelung der existierenden Unstimmigkeiten, die Überarbeitung der unerlässlichen Dokumente und die Überwindung aller Hindernisse für die Einberufung und gottgefällige Durchführung des Heiligen und Großen Konzils der Orthodoxen Kirche zu erreichen;
  • es unter Berücksichtigung der Vorschläge, die in vielen autokephalen Orthodoxen Kirchen geäußert wurden, für sehr wünschenswert zu halten, dass an einem zukünftigen Konzil ohne Einschränkungen alle Bischöfe der heiligen Kirchen Gottes teilnehmen können, da dies ohne Zweifel die gesamtorthodoxe Autorität der vom Konzil getroffenen Entscheidungen erhöhen würde.

 

Der Name der Kirche ist der Name nicht der Trennung, sondern der Einigung und der Harmonie“, lehrt der hl. Johannes Chrysostomos (Erläuterung zum 1. Brief an die Korinther, Homilie 1,1). Im Namen der Harmonie und Einmütigkeit gebührt es uns, im Geiste der Demut und brüderlichen Liebe ohne gegenseitige Vorwürfe und ohne dem gottmenschlichen Leib der Kirche neue Wunden zuzufügen, sondern vielmehr gegenseitig und vor allem die göttliche Offenbarung zu achten, die in der Heiligen Schrift und der Heiligen Überlieferung besiegelt ist und zu hören, „dass der Geist zu den Kirchen spricht“ (Offb 2,7) und die unerlässlichen Lektionen aus jenen Fehlern zu lernen, welche durch menschliches Versagen im Verlauf der gegenwärtigen Vorbereitung des Heiligen und Großen Konzils erfolgt sind, damit mit dem Beistand Gottes eine ungehinderte Realisierung dieses großen Ereignisses erreicht wird zur Ehre Gottes und zum Nutzen für die Orthodoxe Kirche.

Der Heilige Synod ruft alle Bischöfe, Kleriker, Mönche und Nonnen, Laien der Russischen Orthodoxen Kirche zum verstärkten Gebet auf, dass unser Herr Jesus Christus in dieser Sache Seine allmächtige Hilfe und Seinen heiligen Willen zeige.